LKW-Modulschulung gemäß BKrFQG
Zielgruppe:
Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr, die Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C, CE führen und der Weiterbildungspflicht gemäß dem BKrFQG unterliegen.
Gesetzliche Grundlage:
Gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) sind alle gewerblichen Fahrer verpflichtet, alle 5 Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden (5 Module à 7 Stunden) zu absolvieren.
Inhalte der Modulschulung (5 Module à 7 Stunden):

Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme 

  • Kraftstoffsparende Fahrweise (Eco-Drive)
  • Funktionsweise und Nutzung moderner Assistenzsysteme
  • Wirtschaftliches Fahren im Alltag
  • Modul 2: Sozialvorschriften & FahrtenschreiberLenk- und Ruhezeiten gemäß VO (EG) Nr. 561/2006
  • Digitale und analoge Tachographen


Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

  • Lenk- und Ruhezeiten gemäß VO (EG) Nr. 561/2006
  • Digitale und analoge Tachographen
  • Rechte und Pflichten bei Kontrollen

Modul 3: Sicherheit im Straßenverkehr

  • Unfallvermeidung & Gefahrenlehre
  • Verhalten in Not- und Gefahrensituationen
  • Sicheres Verhalten im Straßenverkehr


  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer – Dienstleister, Imageträger, Profi Kundenorientierung und Kommunikation
  • Image des Unternehmens und Rolle des Fahrers
  • Umgang mit Stress und Konflikten

Modul 5: Ladungssicherung nach VDI 2700a 

  • Physikalische Grundlagen der Ladungssicherung
  • Gesetzliche Anforderungen
  • Praktische Anwendung und Sicherungsmittel

        Vorteile unserer Schulung:

  • Praxisnah und interaktiv gestaltet
  • Ausstellung einer gesetzeskonformen Teilnahmebescheinigung je Modul
    Dauer & Ablauf:
  • Jedes Modul: 7 Zeitstunden
  • Flexible Terminwahl (obliegt der Fahrschule) 
  • Auch als Wochenschulung (5 Module in 1 Woche) möglich
  • Abschluss:
    Nach Abschluss aller 5 Module erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Führerscheinstelle zur Erweiterung des Führerscheins und einmaliger Ausstellung des Qualifikationsnachweis ( nur dieser muss alle 5 Jahre neu ausgestellt werden)