Gefahrgutbeauftragter & ADR-Unterweisung nach 1.3


Sicherheit im Transport beginnt mit Verantwortung
Als zertifizierter Gefahrgutbeauftragter für den Straßenverkehr stehe ich Unternehmen zur Seite, die Gefahrgüter transportieren, verpacken, versenden oder verladen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ist in vielen Fällen ein Gefahrgutbeauftragter verpflichtend – und essenziell für einen rechtskonformen, sicheren und effizienten Ablauf.
Meine Leistungen als Gefahrgutbeauftragter:

  • Überwachung und Beratung bei der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften
  • Prüfung und Optimierung interner Abläufe und Prozesse
  • Erstellung des gesetzlich geforderten Jahresberichts
  • Unterstützung bei Vorfällen oder Kontrollen durch Behörden
  • Schulung und Information relevanter Mitarbeiter

ADR-Unterweisung nach 1.3 – Pflichtschulung mit Praxisbezug
Gemäß Kapitel 1.3 ADR müssen alle Personen, die mit Gefahrgut in Berührung kommen – sei es bei Verpackung, Kennzeichnung, Beladung, Transport oder Entladung – vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen werden.
Ich biete praxisnahe und rechtssichere Schulungen, angepasst an die Tätigkeiten Ihrer Mitarbeitenden. Die Unterweisung erfolgt individuell vor Ort oder digital – ganz nach Ihrem Bedarf.
Inhalte der ADR-Unterweisung:
Allgemeine Vorschriften gemäß ADR

  • Tätigkeitsbezogene Anforderungen

Sicherheitsmaßnahmen und Verhalten im Notfall

  • Dokumentation der Schulung gemäß ADR-Vorgabe

Ihre Vorteile:
✔️ Rechtssicherheit & Dokumentation
✔️ Individuelle Beratung durch einen Fachmann
✔️ Entlastung und Sicherheit im Betriebsalltag
✔️ Flexible Schulungstermine
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
➡️ Nehmen Sie Kontakt auf und sichern Sie sich professionelle Unterstützung rund um den Gefahrguttransport!