FAQ zum Verkehrsleiter
1. Was ist ein Verkehrsleiter?
Ein Verkehrsleiter ist die für die Leitung der Verkehrs- und Transportaktivitäten eines Güterkraftverkehrsunternehmens verantwortliche Person. Er oder sie muss die sogenannte fachliche Eignung nachweisen und hat eine gesetzlich verankerte Schlüsselrolle im Unternehmen.
2. Ist ein Verkehrsleiter gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Laut Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ist ein Verkehrsleiter in jedem gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen verpflichtend. Dies gilt auch für Unternehmen mit mehreren Niederlassungen.
3. Welche Aufgaben hat ein Verkehrsleiter?
Der Verkehrsleiter muss die tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten sicherstellen. Dazu gehören:
- Einsatzplanung der Fahrzeuge und Fahrer,
- Wartung und technische Kontrolle der Fahrzeuge, Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage, Ladungssicherung)
- Kontrolle über Transportdokumente, Organisation von Schulungen
- Zusammenarbeit mit Behörden
4. Welche Voraussetzungen muss ein Verkehrsleiter erfüllen?
- Fachliche Eignung (z. B. durch IHK-Prüfung), Zuverlässigkeit (kein einschlägiger Eintrag im Führungszeugnis),
- Er oder sie muss in das Unternehmen eingebunden sein (entweder als interner Mitarbeiter oder vertraglich benannter externer Verkehrsleiter).
5. Wie wird die fachliche Eignung nachgewiesen?
In der Regel durch die IHK-Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr, oder durch eine Anerkennung von Berufserfahrung (bei langjähriger Tätigkeit im Bereich),
Alternativ über bestimmte Studienabschlüsse oder Ausbildungen, sofern diese von der IHK anerkannt werden.
6. Darf ein Verkehrsleiter mehrere Unternehmen betreuen?
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen:
- Maximal 4 Unternehmen,
- Maximal 50 Fahrzeuge insgesamt
- Die Tätigkeit muss tatsächlich ausgeübt werden (kein „Papier-Verkehrsleiter“!)
7. Was passiert, wenn kein Verkehrsleiter benannt ist?
Ohne Verkehrsleiter kann ein Unternehmen keine GüKG-Erlaubnis erhalten oder behalten. Fehlt er oder wird seine Tätigkeit nicht nachgewiesen, droht:
der Widerruf der Genehmigung
Bußgelder
unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen bei Missbrauch (z. B. Strohmannfunktion)
8. Muss ein Verkehrsleiter im Unternehmen angestellt sein?
Nein, nicht zwingend. Es ist auch ein externer Verkehrsleiter möglich, sofern er per Dienstleistungsvertrag eingebunden ist und effektiv tätig ist (nachweisbar durch Zeitaufwand, Aufgabenübernahme, Verantwortlichkeit).
9. Wo wird ein Verkehrsleiter eingetragen oder gemeldet?
Der Verkehrsleiter wird bei der Genehmigungsbehörde (z. B. Verkehrsamt) benannt. Dort sind u. a. folgende Unterlagen vorzulegen:
- Fachkundenachweis,
- Vertrag oder Arbeitsnachweis,
- Führungszeugnis,
- ggf. Nachweise über Zuverlässigkeit und Bindung ans Unternehmen.
10. Wie wichtig ist der Verkehrsleiter in der Praxis?
Sehr wichtig! Er oder sie ist verantwortlich für die regelkonforme Durchführung der Transporte und trägt Mitverantwortung bei Verstößen. In vielen Fällen haftet der Verkehrsleiter mit, wenn Pflichten grob verletzt wurden – z. B. bei systematischen Fahrzeitüberschreitungen, illegaler Kabotage oder fehlender Wartung.