FAQ zum Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
1. Was ist das GüKG?
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) regelt den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen in Deutschland. Es definiert unter anderem Genehmigungspflichten, Voraussetzungen für Transportunternehmen sowie Vorschriften zur Kabotage.


2. Wann gilt das GüKG?
Das GüKG gilt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Der Transport erfolgt mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, 
der Gütertransport ist gewerblich oder im Werkverkehr,
es findet Transport innerhalb Deutschlands oder grenzüberschreitend statt.


3. Was ist eine Güterkraftverkehrserlaubnis?
Das ist eine behördliche Genehmigung, die Unternehmen benötigen, wenn sie gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen durchführen. Sie ist Voraussetzung für den legalen Betrieb und an bestimmte Auflagen gebunden.


4. Welche Voraussetzungen müssen für eine Erlaubnis erfüllt sein?

  • Zuverlässigkeit des Unternehmens und der verantwortlichen Personen,
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapital & Rücklagen),
  • Fachliche Eignung (z. B. Nachweis durch IHK-Prüfung oder langjährige Tätigkeit),
  • Nachweis eines Betriebssitzes in Deutschland.

  • 5. Was ist Kabotage und wie ist sie im GüKG geregelt?
    Kabotage ist der Transport innerhalb Deutschlands durch ein ausländisches Unternehmen. Das GüKG erlaubt innerhalb von 7 Tagen nach einer grenzüberschreitenden Lieferung maximal 3 innerstaatliche Fahrten, sofern alle Bedingungen eingehalten werden.

    6. Gilt das GüKG auch für Kleintransporter unter 3,5 Tonnen?
    In der Regel nicht. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen fallen nicht unter die Erlaubnispflicht des GüKG – allerdings kann anderes EU-Recht gelten (z. B. Entsenderegeln, ab 2026 geplante Erweiterungen).

    7. Was passiert bei Verstößen gegen das GüKG?
    Verstöße – wie Fahren ohne Erlaubnis oder Missachtung der Kabotageregeln – können mit hohen Bußgeldern (teilweise bis zu 20.000 €) oder im Extremfall mit dem Entzug der Erlaubnis geahndet werden.

    8. Welche Rolle spielt die EU im GüKG?
    Das GüKG basiert zum Teil auf europäischem Recht, insbesondere bei grenzüberschreitendem Verkehr, Kabotage und Berufszugang zum Markt. Es setzt Vorgaben aus EU-Verordnungen wie 1071/2009 und 1072/2009 in nationales Recht um.
    9. Wer überwacht die Einhaltung des GüKG?
  • Inländische Verkehrsbehörden, die BAG (heute: Bundesamt für Logistik und Mobilität, BALM),
  • sowie die Polizei im Rahmen von Kontrollen auf der Straße.
  • 10. Wo kann ich eine GüKG-Erlaubnis beantragen?
    Beim zuständigen Straßenverkehrsamt bzw. der Genehmigungsbehörde Ihres Bundeslandes. Meist sind dies die Verkehrs- oder Gewerbeaufsichtsbehörden.