FAQ zum ADR – Gefahrguttransport auf der Straße

1. Was ist ADR?
ADR steht für das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“. Es regelt die sichere Beförderung von Gefahrgut innerhalb Europas – national wie international.


2. Wann gilt das ADR?
Das ADR gilt, wenn:
Gefahrgut transportiert wird (z. B. entzündliche Stoffe, Gase, ätzende Substanzen),

  • der Transport auf der Straße erfolgt,

und es sich um gewerbliche oder berufliche Beförderung handelt (auch Werkverkehr).


3. Was zählt als Gefahrgut?
Gefahrgut sind Stoffe und Gegenstände, die beim Transport eine Gefahr für Mensch, Umwelt oder Eigentum darstellen. Diese sind in Gefahrgutklassen (1–9) eingeteilt, z. B.:
Klasse 2: Gase

  • Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten

Klasse 8: Ätzende Stoffe

  • Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe

4. Welche Pflichten gelten für Unternehmen?

  • Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (ab bestimmten Mengen),
  • Schulung des Fahrpersonals (ADR-Schein),
  • korrekte Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation, Einsatz zugelassener Fahrzeuge (z. B. EX/II, FL, AT),
  • Einhaltung von Ladungssicherung und Tunnelvorschriften.

5. Was ist der ADR-Schein?
Ein ADR-Schein ist der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Schulung für Fahrer, die Gefahrgut transportieren. Er ist 5 Jahre gültig und muss regelmäßig durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden.


6. Gibt es Ausnahmen vom ADR?
Ja, z. B.:
Kleinmengenregelung (Freistellungen nach 1.1.3.6 ADR): Unter bestimmten Mengengrenzen gelten vereinfachte Vorschriften.

  • Handwerkerregelung: Für gewisse Transporte im Rahmen handwerklicher Tätigkeiten.

Freigestellte Transporte: z. B. Leertransporte ohne Gefahrgutreste.


7. Was passiert bei Verstößen gegen ADR-Vorschriften?

 

  • Bußgelder bis zu mehreren tausend Euro, Punkte in Flensburg
  • mögliche Stilllegung des Fahrzeugs,
  • bei groben oder wiederholten Verstößen: Entzug der Genehmigungen oder Schulungspflichten.

    8. Wer ist für die Kontrolle zuständig?
  • Polizei, das BALM (ehem. BAG),
  • Gewerbeaufsichtsämter und Gefahrgut-Spezialeinheiten bei Verkehrsbehörden.

    9. Welche Dokumente müssen mitgeführt werden?
  • Beförderungspapier mit ADR-Angaben (UN-Nummer, Bezeichnung, Verpackungsgruppe usw.),
  • ggf. Sicherheitsdatenblatt,
  • Schriftliche Weisungen (Notfallmaßnahmen, mehrsprachig), ADR-Bescheinigung des Fahrers,
  • ggf. Zulassungsbescheinigung für das Fahrzeug (z. B. EX/II, FL-Zulassung).

 

    10. Wo finde ich die Vorschriften?
  •  Das ADR ist frei zugänglich über die Website der UNECE oder über nationale Gefahrgutseiten (z. B. beim BMVD, BALM, EBA).
  • In Deutschland gelten zusätzlich das GGBefG, die GGVSEB sowie die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.